Allgemeine Informationen
- Schuljahr: Das Schuljahr wird in zwei Semester analog der Volksschule aufgeteilt. Die Ferien und offizielle Feiertage entsprechen denjenigen der öffentlichen Schulen.
- Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Binningen oder Bottmingen können bis zum Abschluss der Sekundarstufe II in die Musikschule Binningen-Bottmingen aufgenommen werden. Im Rahmen des interkommunalen Austauschs können auch Kinder anderer Wohngemeinden aufgenommen werden.
- Als Ergänzung zum instrumentalen Einzelunterricht wird die Mitwirkung in Orchester, Ensembles und im Kinderchor kostenlos angeboten.
An- und Abmeldung sowie Änderungen des Musikunterrichts
- An- und Abmeldungen sowie Änderungen des Musikunterrichts-Besuchs müssen schriftlich jeweils
bis 15. November bzw. 30. April des laufenden Semesters erfolgen.
- Anmeldungen sind auf Beginn eines Semesters möglich.
- Mit der schriftlichen Bestätigung über die Aufnahme und die Zuteilung wird die Anmeldung rechtskräftig und
verpflichtet zur Bezahlung des Schulgeldes für mindestens ein Semester.
- Die Abmeldung ist fristgemäss vor Ende eines Semesters möglich (15. November und 30. April). Ohne
fristgerechte Abmeldung gilt der Vertrag automatisch für ein weiteres Semester. Bei ausserterminlichem Austritt oder Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes. Das entsprechende Formular muss die Unterschrift der Lehrperson enthalten.
- Eine Abmeldung in den ersten beiden Schulwochen des laufenden Semesters ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss durch den Schulrat bewilligt werden. Voraussetzung für eine allfällige Bewilligung ist, dass die nicht besuchte Lektion von einem andern Schüler oder einer anderen Schülerin, die auf der Warteliste stehen, belegt werden kann. In diesem Fall entfällt die Semestergebühr; stattdessen ist eine Gebühr für den administrativen Aufwand zu entrichten. Das begründete Gesuch für eine ausserterminliche Abmeldung ist an die Schulleitung zuhanden des Schulrats zu richten.
- Lehrerwechsel sind nur auf Semesterwechsel und in Absprache mit der bisherigen Lehrperson möglich.
Unterrichtsorganisation
- Die Gruppenkurse beginnen zu Beginn des Schuljahres im August. Der Einstieg in laufende Gruppenkurse kann nicht garantiert werden.
- Am ersten Montag nach den Sommerferien finden die Einteilungen für das neue Schuljahr statt. Dieser Tag ist unterrichtsfrei.
- In besonderen Ausnahmefällen kann aufgrund eines kurzfristigen und unvorhergesehenen Ereignisses seitens der Lehrpersonen der Unterricht 1mal pro Semester ausfallen. Bei Absenzen der Lehrpersonen werden die Stunden durch eine Stellvertretung erteilt oder von der Lehrperson vor- oder nachgeholt. Bei Absenzen der SchülerInnen besteht für die Lehrperson keine Verpflichtung, die Stunden nachzuholen.
- Bei längerer Krankheit (mehr als 3 Wochen) erfolgt auf Wunsch der Erziehungsberechtigten eine anteilsmässige Rückerstattung der Schulgeldkosten oder eine Gutschrift auf das nächste Semester.
- Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Lehrpersonen zur Erstellung des Stundenplans mindestens 3 mögliche Zeitfenster an ihren Unterrichtstagen für den Unterricht ihrer Kinder anzugeben. Bestehende Unterrichtszeiten laufen nicht automatisch im nächsten Semester weiter. Die Lehrpersonen bemühen sich um die bestmögliche Stundenplan-Einteilung. Diese ist verbindlich. Es ist nicht möglich, den Unterrichtsort zu wählen.
- Für den Unterricht mit Kindern mit speziellen Bedürfnissen steht die Schulleitung den Erziehungsberechtigten für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Schulgeld
- Das Schulgeld wird pro Semester abgerechnet.
- Die Musikschule Binningen-Bottmingen kennt ein abgestuftes Subventions- und Beitragssystem. So kann auch in
jenen Fällen eine musikalische Ausbildung ermöglicht werden, in denen die finanziellen Verhältnisse der Eltern eine solche nicht erlauben würden. Entsprechende Gesuche können schriftlich an das Sekretariat gerichtet werden. Unser Sekretariat gibt Ihnen gerne Auskunft.
Einverständnis-Erklärung für Fotos
Mit der unterschriebenen Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis, dass Fotos Ihrer Kinder für die medienwirksame Präsentation unserer Musikschule veröffentlicht werden können. Die Kinder werden ausdrücklich nicht namentlich erwähnt. Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind in öffentlichen Medien im Zusammenhang mit unseren Musikschulaktivitäten abgebildet werden soll, teilen Sie uns dies bitte schriftlich unter sekretariat@msbibo.ch mit.
Alle Infos unter www.msbibo.ch